Vollmacht

-Zustellungen werden nur an den Bevollmächtigten erbeten-

Herrn Thomas M. R. Disqué‚
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
Maximilianstraße 3
68165 Mannheim


wird hiermit in Sachen: _______________________________

wegen: ______________________________________


Vollmacht erteilt

1. zur Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen,

2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Verein-barungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten und sonstigen Versorgungsauskünften,

3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 STPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 Abs. 2 STPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 Abs. 1, 234 STPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a Abs. 2 STPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von An-trägen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren,

4. zur Vertretung in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen, zur Durchführung von Arbeiten gemäß §§ 3, 33, 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG, zur Entgegennahme als Zustellungsvertreter gemäß §§ 8 VwZG, 80 AO, 62 FGO, SGB, auch im Rechtsbehelfsverfahren, zur Erstattung von Selbstanzeigen,

5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer),

6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Inter-ventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).

Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbe-sondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.

Mannheim,


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(Datum, Vollmachtgeber)

© 2000 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué