-Zustellungen werden nur an den Bevollmächtigten
erbeten-
Herrn Thomas M. R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
Maximilianstraße 3
68165 Mannheim
wird hiermit in Sachen: _______________________________
wegen: ______________________________________
Vollmacht erteilt
1. zur Prozeßführung (u.a. nach §§ 81 ff.
ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme
von Widerklagen,
2. zur Antragstellung in Scheidungs- und
Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Verein-barungen über
Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung
von Renten und sonstigen Versorgungsauskünften,
3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen
(§§ 302, 374 STPO) einschließlich der Vorverfahren
sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §
411 Abs. 2 STPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach
§§ 233 Abs. 1, 234 STPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung
zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a Abs. 2 STPO, zur
Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung
zulässigen Anträgen und von An-trägen nach dem Gesetz
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
insbesondere auch für das Betragsverfahren,
4. zur Vertretung in steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten vor Behörden,
Gerichten und sonstigen Stellen, zur Durchführung von Arbeiten
gemäß §§ 3, 33, 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG,
zur Entgegennahme als Zustellungsvertreter gemäß §§
8 VwZG, 80 AO, 62 FGO, SGB, auch im Rechtsbehelfsverfahren, zur
Erstattung von Selbstanzeigen,
5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen
Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger,
Fahrzeughalter und deren Versicherer),
6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen
und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich
auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und
einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-,
Zwangsvollstreckungs-, Inter-ventions-, Zwangsversteigerungs-,
Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).
Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu
bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf
andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen,
zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit
oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht
oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden,
insbe-sondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von
der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge
entgegenzunehmen.
Mannheim,
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(Datum, Vollmachtgeber) |
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