Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht




Erbschaftsteuertabelle



Die Tabelle berechnet die Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der allgemeinen Freibeträge. Nach Vermerk Ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Erblasser geben Sie einfach den voraussichtlichen Wert des Nachlaßvermögens ein. Die fällige Erbschaftsteuer wird sogleich berechnet und angezeigt.


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