Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht



Frankfurter Reisemängeltabelle


Die Tabelle berechnet den für Reisemängel zu beanspruchenden Minderungsbetrag. Die vom Landgericht Frankfurt entwickelte Tabelle gibt Richtwerte zur Ermittlung der Minderung bei häufig auftretenden Reisemängeln. Für die Berechnung der Reisepreisminderung geben Sie einfach die Art des Mangels und den Reisepreis ein - das Programm ermittelt sogleich den zu beanspruchenden Minderungsbetrag.


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© 2003 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué