Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht



Frankfurter Reisemängeltabelle


xxxx
Mangelhafte
Unterkunft:
    Zuweisung anderer als der gebuchten Unterkunft   (10 bis 25 %)

  abweichende Unterbringung in größerer Strandentfernung   (5 bis 15 %)

  abweichende Unterbringung in Hotel statt Bungalow   (5 bis 15 %)

  abweichende Zimmerbelegung - Doppel- statt Einzelzimmer   (20 %)

  abweichende Zimmerbelegung - Dreibett- statt Einzel-/Doppelzimmer   (20 bis 25 %)

  zu kleine Zimmerfläche   (5 bis 10 %)

  fehlender Balkon   (5 bis 10 %)

  fehlender Meerblick   (5 bis 10 %)

  fehlendes eigenes Bad oder WC   (15 bis 25 %)

  fehlende eigene Dusche   (10 %)

  fehlende Klimaanlage   (10 bis 20 %)

  Risse in den Wänden   (10 bis 50 %)

  Feuchtigkeit oder Schimmelbefall   (10 bis 50 %)

  Ausfall der Toilette   (15 %)

  Ausfall des Warmwasserboilers   (15 %)

  Ausfall von Strom oder Gas   (10 bis 20 %)

  Ausfall von Wasser   (10 %)

  Ausfall des Fahrstuhls   (5 bis 10 %)

  vollständiger Ausfall des Zimmerservice   (25 %)

  mangelhafte Reinigung durch den Zimmerservice   (10 bis 20 %)

  Lärmbeeinträchtigung am Tage   (5 bis 25 %)

  Lärmbeeinträchtigung in der Nacht   (10 bis 40 %)
   





© 2003 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué