Die Kosten für die Beauftragung des
Steueranwalts ermitteln sich in steuerberatenden Tätigkeiten entsprechend
den Vorschriften der
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
In rechtlichen Angelegenheiten bemisst sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). |
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