Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht



Beratungsvertrag


Der Vertrag dient der Beschreibung des zwischen Auftraggeber und Berater geschlossenen Auftragsverhältnisses. Neben dem Gegenstand der Beauftragung werden die Laufzeit und die fällige Vergütung geregelt. Gegenseitige Rechte und Pflichten werden im Mandanteninteresse sachgerecht und eindeutig formuliert. Den Beratungsvertrag können Sie sich ausdrucken lassen.


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