Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht



Arbeitsvertrag geringfügig Beschäftigter


Der Vertragsentwurf beinhaltet die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrages für geringfügig Beschäftigte (sog. "400-EURO-Arbeitsverhältnis" oder "Minijob") ab dem 1. April 2003. Neben der arbeitsrechtlich gebotenen Umschreibung des Vertragsgegenstandes werden auch die normativen Besonderheiten im Sozialgesetzbuch und im Einkommensteuergesetz berücksichtigt. Der Vertragsentwurf dient als rechtssichere Formulierungsvorlage bei der Abfassung einer vertraglichen Vereinbarung und verhindert, dass wesentliche Vertragsbestandteile vergessen oder rechtliche Mindestanforderungen unzureichend berücksichtigt werden.


Erläuterungen zum Vertrag und zu den gesetzlichen Anforderungen


Vertragstext


© 2006 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué