Der Vertragsentwurf
beinhaltet die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrages für
geringfügig Beschäftigte (sog. "400-EURO-Arbeitsverhältnis" oder
"Minijob") ab dem 1. April 2003. Neben der arbeitsrechtlich gebotenen
Umschreibung des Vertragsgegenstandes werden auch die normativen Besonderheiten
im Sozialgesetzbuch und im Einkommensteuergesetz berücksichtigt. Der
Vertragsentwurf dient als rechtssichere Formulierungsvorlage bei der Abfassung
einer vertraglichen Vereinbarung und verhindert, dass wesentliche
Vertragsbestandteile vergessen oder rechtliche Mindestanforderungen
unzureichend berücksichtigt werden. |